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Vermietung von Wohnungen an Unternehmer,Option,§ 9 UStG,Vorsteuerabzug

Die Immobilien KG (A) erwirbt ein Mehrfamilienhaus und saniert dieses für ca. 1 Mio. € zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Das MFH besteht aus Monteurwohnungen, diese werden für die Dauer von ca. fünf Jahren an das Bauunternehmen B umsatzsteuerpflichtig mit 19 % vermietet. Das Bauunternehmen überlässt die angemieteten Wohnungen kostenfrei seinen Arbeitnehmern. 1. Da der Vermieter A an einen Unternehmer B vermietet, gehen wir davon aus, dass der Vermieter die Umsätze als steuerpflichtig behandeln kann (Option). Ergibt sich hier aus dem Sachverhalt ein anderer Lösungsansatz? 2. Bleibt dem Vermieter demnach der vollständige Vorsteuerabzug aus der Sanierung erhalten? 3. Da das Bauunternehmen B die Wohnungen unentgeltlich überlässt, stellt sich die Frage, ob B ebenfalls einen Vorsteuerabzug aus der Miete geltend machen kann. a. Handelt es sich bei den Bauunternehmen aufgrund der Arbeitnehmerüberlassung um einen gewerblichen Zwischenvermieter (BFH vom 15.11.1983), oder wird für den Vorsteuerabzug auf die steuerpflichtigen Bauleistungen abgestellt? 4. Gibt es weitere wichtige Hinweise bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Wohnungsüberlassung an die Mitarbeiter?
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