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Ehegattengemeinschaft,Sanierung,Gebäude

Die Ehegatten A und B besitzen ein bebautetes Grundstück. 65 % davon nutzt der A für sein Einzelunternehmen. Die Ehegattengemeinschaft vermietet dafür das Grundstück an A (ohne USt-Option, steuerfrei). Im Jahr 2020 wurden zahlreiche Sanierungen vorgenommen (Dach, Außenputz, Wegbefestigung). Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist A. Kann A aus diesen Rechnungen die Vorsteuer geltend machen und wenn ja, in welchem Umfang (65 % entsprechend unternehmerischer Nutzung, 50 % entsprechend Miteigentumsanteil oder 32,5 % (50 % von 65 %))?
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