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Vorsteuerabzug,Bauträger,Steuerfreiheit

Ein Bauträger baut das Projekt (XY-Straße), das aus mehreren Eigentumswohnungen besteht. Alle Eigentumswohnungen des Bauprojekts werden steuerfrei nach § 4 Nr. 9a UStG veräußert. Nach der Veräußerung wird der Bauträger von der WEG auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommen. Vor Gericht wird der Bauträger von einem Rechtsanwalt vertreten. Die beiden Parteien einigen sich schließlich auf einen Vergleich. Kann der Bauträger die Vorsteuer aus der Rechnung seines eigenen Anwalts steuerlich geltend machen?
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