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§ 10 Abs. 1a EStG,Rente,Dauernde Last

Unser Mandant ist eine GbR bestehend aus Tochter, Vater und Schwiegersohn. Der Vater will nun in Ruhestand gehen und möchte seine Anteile (80 %) an seine Tochter übertragen gegen Zahlung von Versorgungsleistungen. Müssen die Versorgungsleistungen ausreichen, um seinen Lebensunterhalt zu decken (hat noch weitere Einkünfte)? Ab der Übertragung würde der Vater sich anstellen lassen. Spricht hier etwas dagegen? Zudem vermietet er dann sein im Privatvermögen bestehendes Grundstück an die GbR. Kann die Versorgungsleistung auch später (z.B. nach zehn Jahren) nach unten angepasst werden? Das heißt, kann erst ein Betrag von 2.000 € festgesetzt werden und nach zehn Jahren nur noch von 1.000 €?
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