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Vorauszahlung Krankenversicherungsbeiträge,§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG,Einmalzahlung aus einer Unterstützungskasse

Der Mandant erhält eine Einmalzahlung aus einer Unterstützungskasse, welche einkommensteuerpflichtig ist. Er möchte die Steuerbelastung optimieren, indem er die 1/5-Regelung nutzt und möglichst viele steuerlich relevante Abzugsbeträge im Veranlagungsjahr der Auszahlung generiert. Hierzu gehört auch die Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen. Er ist gesetzlich krankenversichert. Die Auszahlung aus der Unterstützungskasse wird bei der KV gleichmäßig auf 120 Monate verteilt und somit über zehn Jahre verbeitragt, unabhängig von der Einmalzahlung. Nun würde es sich anbieten, den gesamten KV-Beitrag für die zehn Jahre im Voraus zu bezahlen. Die Krankenkasse hat dem zugestimmt. Steuerlich haben wir aber das Problem, dass § 10 (1) Nr. 3 S. 5 EStG die Abzugsfähigkeit auf drei Jahre beschränkt. Nun meine Frage: Kann es korrekt sein, dass Beiträge, die wirtschaftlich für eine Einnahme im aktuellen Kalenderjahr (Auszahlung Unterstützungskasse) insgesamt bezahlt werden, durch die Begrenzung des § 10 EStG quasi nur zu 3/10 in diesem Veranlagungszeitraum abzugsfähig sind?
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