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Unterhalt,Abzug,Steuern

Eine Mandantin hat von ihrem Exmann sowohl letztmalig Unterhaltsleistungen im Jahr 2020 erhalten als auch Zahlungen für den Ausgleich der Steuermehrzahlung durch Ansatz der Unterhaltsleistung als sonstige Einkünfte im Vorjahr. Kann der Exmann die Steuerausgleichszahlung im Jahr 2020 wie auch in den Folgejahren als Sonderausgaben absetzen, wenn die Mandantin die Zahlungen als Unterhaltsleistungen versteuert?
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