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Riester,Kinderzulage,Auszahlung

Zusammenveranlagte EL haben ein Kind, nach 2007 geboren. Beide haben Anlage AV. In der Anlage AV wird das Kind der Mutter zugeordnet. Laut FA und ZfA wurde die Kinderzulage seit 2012 dem Vater ausgezahlt, daher Änderung der Bescheide ab 2017, die zu Nachzahlungen führen, wenn die Kinderzulage beim Vater berücksichtigt wird. Einspruch erhoben, da m.E. für den Sonderausgabenabzug bzw. Berechnung des Sonderausgabenabzugs und Günstigerprüfung die Kinderzulage immer bei der Ehefrau (Mutter) berücksichtigt wird, es sei denn, man würde in der Anlage AV einen anderen Antrag stellen (Übertragung). FA folgt stur der Mitteilung der ZfA, wonach die Kinderzulage dem EM ausgezahlt wurde. Welche Auffassung ist nun korrekt?
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