Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Altersvorsorge,ZfA,Mitteilung

In den Einkommensteuererklärungen ab 2016 wurden Altersvorsorgeaufwendungen für einen Riester-Vertrag geltend gemacht. Das Finanzamt hat diese nicht anerkannt, weil die Mandantin lt. der ZfA nicht zum zulageberechtigten Personenkreis gehört. Dies ist nicht korrekt. Die Mandantin hat einen Antrag auf Änderung und Prüfung der Zulagenberechtigung für die Altjahre beim Anbieter und der ZfA gestellt. Die Anträge wurden abgelehnt, da bereits über den Antrag auf Festsetzung der Zulage entschieden wurde und die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Laut den BFH-Urteilen vom 8.9.2020, X R 16/19 und X R 2/19, stellen die Entscheidungen der ZfA keine Grundlagenbescheide für die Einkommensteuer dar und darf das Finanzamt die Angaben nicht ungeprüft übernehmen. Können diese angeführt werden, damit die Aufwendungen doch berücksichtigt werden müssen? Oder gibt es andere Entscheidungen etc. dazu?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen