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§ 10 Abs,1 Nr. 3a EStG,§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) EStG,Beiträge

Der selbständige Versicherungsvertreter Herr R. hat eine eigene betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Versicherungsnehmer ist die ÖBAV Unterstützungskasse e.V. Art der Versicherung: Rentenversicherung, keine Direktversicherung. Es stellt sich die Frage, ob die gezahlten Leistungen in Zeile 5 Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen ist. Kann der Beitrag als Beitrag zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen angesehen werden? Oder worunter wäre dieser Beitrag ansonsten zu subsummieren?
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