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Spenden an gemeinn. Stiftung,Höchstbeträge bei Zusammenveranlagung

Unsere Mandantschaft, ein in Frankreich ansässiges Künstlerehepaar, beabsichtigt, in Deutschland eine gemeinnützige (Pflege und Erhalt des künstlerischen Werks) Stiftung zu errichten. Das Ehepaar ist außerdem Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen (ertragreichen) GmbH. Es bestehen nunmehr Überlegungen, die GmbH in eine GmbH & Co. KG umzuwandeln. Diese soll/könnte dann je Geschäftsjahr 100.000 € in den Vermögenstock der Stiftung einzahlen. Fragen: Können die Einzahlungen je Geschäftsjahr das Einkommen mindernd geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1a EStG)? Werden Einzahlungen, die das Einkommen übersteigen, nach § 10d Abs. 4 EStG gesondert festgestellt und vorgetragen? Wie hoch ist der maximale Spendenabzug (die GmbH & Co. KG hat zwei natürliche Kommanditgesellschafter)?
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