Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Abzug von Unterhaltsleistungen,Zahlungen aufgrund DBA-Vereinbarung

Mein Mandant ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und zahlt Unterhalt an seine Exfrau, die in Kanada lebt. Nun finde ich in der Fachliteratur folgenden Hinweis: Unterhaltsempfänger nicht unbeschränkt steuerpflichtig: Ist der Unterhaltsberechtigte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kommt ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG oder aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in Betracht (z. B. DBA Kanada, Schweiz 1972, USA 1973). Im DBA mit Canada geht es um den Artikel 18 Abs. 3d. Es steht drin, das Unterhaltszahlungen in Kanada besteuert werden können. Ich finde jedoch nicht die Quelle, aus der hervorgeht, was nun genau die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug in Deutschland ist. Wo finde ich die gesetzliche Regelung hierzu? Ist z.B. Voraussetzung, dass Kanada das Besteuerungsrecht ausgeübt hat?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen