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Versorgungsleistungen,BMF vom 11.3.2010

Es ist möglich, dass im Rahmen einer begünstigten Nachfolge gemäß § 10 Absatz 1a Nummer 2 Einkommensteuergesetz der Übergeber in anderer Position als der des Geschäftsführers im Unternehmen arbeitet (BMF v. 11.3.2010 – IV C 3 – S 2221/09/10004, BStBl. I 2010, 227 Rz. 18). Wird es steuerlich anerkannt, dass im Rahmen dieses Sachverhalts die Versorgungsleistung erst ab dem Zeitpunkt zu leisten ist, wenn der Übergeber nach weiterer Arbeit im Unternehmen in Rente geht, man also de facto eine aufschiebende Bedingung gemäß § 158 BGB vereinbart?
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