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Erstattung Kindergartenbeitrag,Sonderausgabenabzug,§ 10 EStG

Die Mandanten haben zwei Kinder und haben in den Jahren 2016–2018 Kindergartenbeiträge geleistet. Im Jahr 2020 wurden diese aufgrund Landesverordnung zurückerstattet. Welche Auswirkung hat das auf die ESt? Kürzung SA im Jahr 2020 bis null und Rest verteilen auf Vorjahre oder für Vorjahre Mitteilung an FA wg. § 175 AO und Zinsfestsetzung null? Wie ist mit der Erstattung umzugehen?
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