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Denkmal-AfA,Zuschüsse,§ 10f EStG

Ein Mandant saniert ein Baudenkmal, in dem er selbst wohnt. Somit können Aufwendungen im Rahmen des § 10f EStG geltend gemacht werden, soweit diese bescheinigt werden. Nun werden Teile der Maßnahmen durch die BaFa gefördert. Sind diese Maßnahmen im Rahmen des § 10f EStG schädlich? Oder können die um die BaFa-Förderung geminderten Aufwendungen steuerlich angesetzt werden?
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