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Spendenabzug an Stiftung,besondere Nachweispflicht an ausl. Stiftung

Ein Mandant von uns beabsichtigt, in diesem Jahr noch ca. 30.000 € an eine Stiftung in den Niederlanden für Frauenrechte zu spenden. Er wird mit seinem Gewerbebetrieb im Jahr 2021 ca. 1.200.000 € Umsatz, ca. 600.000 € Personalkosten und einen Gewinn von ca. 100.000 € haben. Über weitere Einkünfte verfügt er nicht. – Kann er die Spende insgesamt im Jahr 2021 absetzen? Bitte den Rechenweg darlegen. – Kann er die Spende evtl. auf Folgejahre verteilen, wenn der Gesamtbetrag 2021 nicht abzugsfähig ist? – Sind europäische Stiftungen den inländischen Stiftungen steuerlich gleichgestellt? Muss unser Mandant auf irgendwelche Besonderheiten achten?
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