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§ 10 Abs. 1a EStG,Anspruch auf Erteilung der Zustimmungserklärung,Ehegattenunterhalt

Meine Mandantin muss an ihren getrennt lebenden Ehegatten bis zur Scheidung Unterhalt zahlen. Ab 2021 sind sie dauernd getrennt lebend, so dass keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist. Sie möchte gern die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend machen. Der Ehepartner muss ja dem Antrag zustimmen. Inwieweit hat sie hier ein Recht, dies einzufordern? 
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