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Dauernde Last bei der Übertragung von Betrieben,Ausreichend ertragbringendes Vermögen und Beweiserleichterung,§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Ein Mandant möchte seinen Betrieb gegen Versorgungsleistungen auf Lebzeiten an seinen Sohn übergeben. Vereinbart werden sollen Geldleistungen und Sachleistungen. Bei den Sachleistungen handelt es sich um „Verköstigung im Alter und bei Krankheit (Kosten trägt Sohn)“ sowie um „Fahrdienste im Alter und bei Krankheit“. Im Hinblick auf die Frage, ob diese Leistungen durch ausreichend ertragbringendes Vermögen gedeckt sind (zur Anwendung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG), stellt sich uns die Frage, wie diese Sachleistungen, die ja in der Zukunft oder vielleicht gar nicht anfallen werden, zum Schenkungszeitpunkt zur Überprüfung der Leistungsmöglichkeit zu dem übertragenen Vermögen zu berücksichtigen und zu bewerten sind.
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