Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Kommanditist,Arbeitnehmeranteile,Arbeitgeberanteile

Folgende Frage beschäftigt uns im Rahmen der Erstellung einer Einkommensteuererklärung, Abschluss einer GmbH & Co. KG. Im Rahmen der Gewinnverteilung einer GmbH und Co. KG sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung eines angestellten und sozialversicherungspflichtigen Mitunternehmers, ungeachtet ob sie dem Mitunternehmer tatsächlich zufließen, zu den Vergütungen, die er für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft bezieht, hinzuzurechnen. Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist eine Dienstleistungsvergütung gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Wir denken, dies ist eindeutig belegt und muss bei der Einkünfteermittlung bzw. bei der Hinzurechnung der Gehälter (formlos) beachtet werden. Der angestellte Kommanditist versteuert also seine Tätigkeitsvergütung nebst dem AG-Anteil, kann aber nur die AN-Anteile laut Lohnsteuerbescheinigung in seiner Steuererklärung abziehen? Oder anders gefragt – kann der angestellte Kommanditist aufgrund der durch ihn erfolgten Versteuerung nicht die AN- und AG-Anteile zur SV als Sonderausgabe berücksichtigen? Wenn nein, wieso nicht? Gilt dies einheitlich für die KV, PV und ALV?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen