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Spendenbox,Betriebseinnahmen,§ 10b EStG

Zwei Mandantinnen betreiben gemeinsam eine physiotherapeutische Praxis. Sie planen nun, eine Spendenbox in der Praxis aufzustellen, in die die Patienten Geldspenden tätigen können, die dann in der Weihnachtszeit an einen gemeinnützigen Zweck gespendet werden sollen. Die Praxisinhaberinnen möchten den Inhalt der Box zuvor aus ihren eigenen Mitteln verdoppeln. Führen die eingenommenen Spendengelder zu einer (Betriebs-)Einnahme der Praxis, dies vor dem Hintergrund, dass die Inhaberinnen die Summe ja weiterspenden und durch die Spendenbescheinigung einen Steuervorteil erhalten, der zuvor gar nicht (vollständig) aus ihren eigenen Mitteln stammt?
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