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Luxemburgische CCSS,Vorsorgeaufwendungen,§ 10 EStG

Unser Mandant X war von Oktober 2015 bis August 2020 nichtselbständig in Luxemburg tätig und musste dort Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen! Seit September 2020 ist X als Einzelunternehmer in Deutschland tätig und zahlt weiterhin freiwillige Rentenversicherungsbeiträge in die luxemburgische Rentenversicherung CCSS. Frage: Können die freiwilligen Beiträge in die luxemburgische Rentenversicherung in der deutschen Steuererklärung wie gesetzliche Beiträge berücksichtigt werden?
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