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Einkommensteuer,Sonderausgaben,Freie Heilfürsorge

Der Mandant ist Polizist und hat keine Krankenversicherung. Der Arbeitgeber – das Land Niedersachsen – behält mit der Bezügeauszahlung mtl. 58 € ein für die freie Heilfürsorge. Sind diese Beträge als Krankenversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig? Das Finanzamt lehnt einen Sonderausgabenabzug ab.
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