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VBL,Zusatzversorgungskasse,Sonderausgaben

Bei Mandant M ist in der Einkommensteuererklärung beim Abruf der VASt-Daten der Lohnsteuerbescheinigung folgender Hinweis zu sehen: Der steuerpflichtige Beitrag zur Zusatzversorgung in Höhe von xxxx € wird nicht übernommen. Prüfen Sie, ob der Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen ist. Der Arbeitnehmeranteil zur Zusatzversorgung in Höhe von xxx € wird nicht übernommen. Prüfen Sie, ob der Betrag in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erfassen ist. Fragen: Kann der steuerpflichtige Beitrag sowie der Arbeitnehmeranteil in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden? Falls ja, in welchen Zeilen sind diese Beträge einzutragen?
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