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§ 10 EStG,vorsorgezweckgebundene steuerfreie Zahlungen Dritter,Sonderausgabenabzug

Der steuer- und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer A hat im Kalenderjahr 2020 Arbeitslosengeld in der Zeit vom 01.01.2020 bis 14.07.2020 erhalten. Das Arbeitsamt hat Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet in Höhe von 5.171,85 €. Bei der Veranlagung kürzt das Finanzamt die Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 5.171,85 €. Ist die Kürzung zutreffend?
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