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§ 10b EStG,Mitgliedsbeiträge

Der Mandant begleicht für eine andere Person einen unzweifelhaft grundsätzlich nach § 10b EStG abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag. Darf der Mandant oder die andere Person den Mitgliedsbeitrag in seiner Einkommensteuererklärung als Zuwendung nach § 10b EStG abziehen?
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