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Unterhalt an die Kindsmutter,nicht verheiratete Eltern,Sonderausgabenabzug

Unser Mandant muss an die Kindsmutter, mit der er NICHT verheiratet war, für drei Jahre Unterhalt bezahlen, da diese nicht arbeitet. Es stellt sich nun die Frage, ob in diesem Fall auch das Realsplitting greift und die Zahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind, oder ob nur ein Abzug als außergewöhnliche Belastungen in Betracht kommt.
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