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Unterhalt an geschiedenen Ehegatten,Sonderausgaben,Realsplitting

Die Eheleute H planen, sich scheiden zu lassen. Die Ehefrau ist Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses. Der Ehemann ist vermögenslos. Im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich soll notariell geregelt werden, dass die Ehefrau dem Ehemann laufende lebenslange Zahlungen zu leisten hat. Dabei soll neben einer monatlichen Zahlung von 3.000 € auch eine Wohnung unentgeltlich überlassen werden. Der monatliche Wohnwert beträgt ca. 1.500 €. 1. Stellt die Überlassung der Wohnung eine fiktive Einnahme im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind die Kosten anteilig zu kürzen? 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Frau H die Zahlungen und die Wohnungsüberlassung als dauernde Last einkommensteuerlich geltend machen kann?
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