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Zusammenveranlagung,Wohnsitz

Sachverhalt:Die Eheleute M und F mit japanischer Staatsbürgerschaft leben seit Jahren mit ihren Kindern in Deutschland. Sie beziehen ausschließlich inländische Einkünfte, für die jährlich eine Einkommensteuererklärung (Zusammenveranlagung) erstellt wird.Der Ehemann M behält seinen Wohnsitz in Deutschland und ist beruflich in Japan als Konzertmeister tätig. Der persönliche und geistige Zusammenhalt der Familie bleibt trotz der räumlichen Trennung bestehen. M besucht die Familie regelmäßig in Deutschland. Das Finanzamt führt weiterhin die Zusammenveranlagung zur ESt durch mit dem Progressionsvorbehalt für die japanischen Einkünfte von M als Konzertmeister.Die Besuche werden immer weniger, M bekommt im Jahr 2018 seine Rente nach japanischem Recht und erwirtschaftet parallel dazu noch geringe Einkünfte als Konzertmeister. Mit Datum vom 04.05.2018 meldet M seinen Wohnsitz von Deutschland nach Japan. Die familiäre Beziehung bleibt weiterhin bestehen. Frage:Hat die melderechtliche Veränderung des Wohnsitzes von Deutschland nach Japan Auswirkungen auf die Möglichkeit der Zusammenveranlagung zur ESt für 2018 und für die Folgejahre?
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