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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,R 8.5 Abs. 1 und 2 KStR,R 19.9 EStR,§ 11 EStG,Erfassung einer Tantiemezahlung des Erblassers bei seinen Erben

Ich bitte um ein Kurzgutachten für folgenden Sachverhalt:Der Gesellschafter-Geschäftsführer E (45 %) der X GmbH ist im Mai 2018 verstorben. Gemäß Arbeitsvertrag ist Folgendes geregelt: „Der Geschäftsführer erhält eine Tantieme in Höhe von 10 % des Jahresüberschusses vor Abzug der Tantieme. Berechnungsgrundlage ist dabei die betriebswirtschaftliche Auswertung des letzten Geschäftsjahres.“ Der Vertrag sieht keine Regelungen vor, ob die Tantieme bei unterjährigem Ausscheiden aus der GmbH anteilig zu zahlen ist. Die Tantieme wurde im März 2019 im Rahmen einer Korrekturabrechnung für den Monat Mai 2018 berechnet und im März 2019 ausgezahlt.1) Stellt die volle Auszahlung der vollen Tantieme teilweise eine vGA dar?2) Welchem Kalenderjahr ist die Tantieme dem E ertragsteuerlich zuzurechnen?
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