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Erste Tätigkeitsstätte,§ 9 Abs. 4 EStG

Ein Pflegedienst betreibt auch häusliche Intensivpflege. Dies bedeutet, der Arbeitnehmer fährt von zuhause zur pflegenden Person, hält sich dort acht Stunden auf und fährt wieder nachhause. Dies wiederholt sich fünfmal die Woche.Die zu pflegende Person wohnt in Konstanz, der Arbeitnehmer wohnt in Friedrichshafen. Der Betriebssitz befindet sich in Reutlingen. Wie lange die Pflege insgesamt andauert, ist der Natur der Sache nach unbestimmt. Der Arbeitnehmer verfügt über ein Betriebsfahrzeug. Handelt es sich bei den Fahrten zur pflegenden Person um Fahrten zur ersten Tätigkeitstätte, die lohnsteuerlich zu würdigen sind, oder sind es Dienstreisekilometer?
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