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Studienkosten,§ 9 EStG

SachverhaltDer Mandant ist berufstätig und studiert nebenher im Zweitstudium. Im Jahr 2017 hat er vom Studentenwerk die Aufforderung erhalten, verschiedene Belege einzureichen. Es ging um seine in der Vergangenheit für sein Erststudium bezogenen BAföG-Leistungen. Der Mandant hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, die Angelegenheit zu übernehmen. Ergebnis: Der Mandant hat einen Rückforderungsbescheid erhalten und zurückgeforderte Leistungen beglichen. Außerdem sind dem Mandanten Anwaltskosten entstanden.Um die Anwaltskosten zahlen zu können, musste der Mandant ein Darlehen aufnehmen. Für dieses Darlehen fielen Zinsen an.Fragen1. Sind die Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Studium als Werbungskosten in der Anlage N (oder an anderer Stelle) ansetzbar?2. Sind die Zinsen im Zusammenhang mit den Anwaltskosten ansetzbar?
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