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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl 2014 I S. 1412),§ 21 Abs. 3 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,Doppelte Haushaltsführung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Mein Mandant, Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, welche in Mitteldeutschland ihren Sitz hat (hier ist gleichzeitig der erste Wohnsitz meines Mandanten), betreut Kunden dieser GmbH in Süddeutschland. Hierfür hat er sich in Süddeutschland eine weitere Wohnung gekauft. Hier betreibt er seitdem einen zweiten Haushalt. Die GmbH besitzt lokal in Süddeutschland keine Zweigstelle oder Betriebsstätte. Allerdings ist es aufgrund der dort ansässigen Kunden notwendig, regelmäßig vor Ort zu sein. Für meinen Mandanten ist es wirtschaftlich günstiger, den doppelten Haushalt zu unterhalten, als täglich zu pendeln.Ist der Ansatz des doppelten Haushalts als Werbungskosten in der privaten Einkommensteuererklärung möglich, ohne dass die GmbH vor Ort durch Zweigstelle oder Betriebsstätte ansässig ist? Würde die GmbH die Kosten für den doppelten Haushalt erstatten, entstünde hierdurch eine Problematik in Bezug auf eine Betriebsaufspaltung?
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