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§ 3 Nr 11 EStG,Bafög,Zweitstudium

Mandantin absolviert ein Studium als Zweitausbildung. Die Kosten werden als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt. Sind die Kosten um die Ausbildungsförderung (BAföG) zu kürzen? Wenn ja, um den Gesamtbetrag oder nur um den Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss?
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