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Tätigkeitsstätte,Dauerhaft

Meine Mandantin ist Medizinstudentin und absolvierte vom 01.01.2018–15.04.2018 ein Praktikum am Uniklinikum Regensburg.Das Finanzamt ist der Meinung, es handelt sich hier um eine erste Tätigkeitsstäte. Ist diese Auffassung richtig mit der Folge, dass für die Fahrtkosten nur die Entfernungspauschale anzusetzen ist und Verpflegungsmehraufwendungen nicht zum Ansatz kommen?Meine Mandantin hat für diesen Zeitraum Bezüge von 1.753,– € erhalten.
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