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Neuer Dienstort Berufssoldat,Reisekosten,Entfernungspauschale

Folgender Sachverhalt:Unser Mandant ist Berufssoldat und wird zum 30.04.2019 pensioniert.Aufgrund der Auflösung der letzten Dienststelle (Verband wurde aufgelöst) wurde unser Mandant an einen neuen Dienstort (Entfernung ca. 30 km, bisher 6 km) versetzt (nicht kommandiert).Wie sind die täglichen Fahrten zum neuen Dienstort einzustufen? Fallen ■gsl.■ Reisekosten an oder handelt es sich um Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte?
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