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erste Betriebsstätte,Doppelte Haushaltsführung

Sachverhalt:Unsere Mandanten, Eheleute mit Hauptwohnsitz in Stralsund, haben eine steuerlich anerkannte doppelte Haushaltsführung (2. Wohnsitz in Ahrensburg), da die Ehefrau gebürtige Stralsunderin ist und ihre Familie dort lebt.Die Ehefrau arbeitet in Ahrensburg, der Ehemann ist selbständiger IT-ler, der vorrangig für einen Kunden in dessen Räumlichkeiten in Hamburg arbeitet und mit seinem Firmenwagen (1-%-Methode) dorthin fährt. Dort steht kein festes Büro zur Verfügung, sondern er ist im gesamten Gebäude tätig.Bisher wurden ca. 40 Fahrten pro Jahr nach Stralsund durchgeführt. Aus diversen Gründen werden nun nur noch ca. 20 Fahrten pro Jahr nach Stralsund durchgeführt. 1. Frage: Gefährdet die reduzierte Zahl der Familienheimfahrten die doppelte Haushaltsführung?2. Begründet die fast tägliche Anwesenheit des Ehemannes beim Kunden eine Betriebsstätte des Ehemannes beim Kunden, so dass Fahrten zwischen 2. Wohnung und Arbeit (Auftraggeber) versteuert werden müssen?3. Abwandlung zu 2.: Lösung, wenn Fahrten zum Kunden nur unregelmäßig, ca. 2 x pro Woche.
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