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§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG,R 9.11 Abs. 9 EStR,Kosten der doppelten Haushaltsführung nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Der Mandant begründete eine doppelte Haushaltsführung. Entfernung 500 km zum Familienwohnsitz. Arbeitgeber beschäftigte über mehrere Jahre.Die doppelte Haushaltsführung wurde vom FA anerkannt. Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses (Arbeitgeber Land – keine Mittel mehr).Da die Wohnung nicht zeitgleich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gekündigt wurde, musste noch zwei Monate Miete bezahlt werden und der Umzug zurück.Sind diese Kosten abzugsfähig?
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