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Zusammenveranlagung,ausländische Einkünfte

Es geht sich um die Einkommensteuererklärung 2018. Mein Mandant ist verheiratet und wohnt in Belgien. Er generierte aus Deutschland Einnahmen nach § 8 Abs. 1 i. V. m. § 19 EStG in Höhe von ca. 43.000 € p. a.Seine Ehefrau bezog in Belgien Einkünfte aus § 18 EStG in Höhe von ca. 5.000 €. Außerdem hatte sie dort Arbeitslosengeld in Höhe von 15.600 € bezogen. Auf der vorgelegten Anlage EU/EWR hat die belgische Steuerbehörde das bezogene Arbeitslosengeld der Ehefrau als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausgewiesen.Nach deutscher Lesart des EStG handelt es sich bei dem Arbeitslosengeld nicht um Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 EStG. Können die Ehegatten für das Jahr 2018 in Deutschland zusammen veranlagt werden (§ 1 Abs. 3 i. V. m. § 26b EStG)?
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