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Verbundenes Unternehmen,Erste Tätigkeitsstätte,§ 9 Abs. 4 Satz 1 EStG

Mein Mandant ist bei der M und H GmbH beschäftigt (unbefristeter Arbeitsvertrag). Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber, sich für zwei Jahre zur M und H GmbH & Co. KG in H versetzen zu lassen. Das Arbeitsverhältnis mit der GmbH ruht für zwei Jahre (schriftliche Vereinbarung), mein Mandant hat die Option, nach Ablauf der zwei Jahre zur GmbH zurückzukehren. Diese Option wird auch wahrgenommen.Bei der GmbH & Co. KG erhält er einen befristeten Arbeitsvertrag für zwei Jahre, der planmäßig durchgeführt wird.Die vorliegende doppelte Haushaltsführung ist unstrittig.Meine Frage:Das Finanzamt will die Kosten nur im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anerkennen (lediglich einfache Entfernung für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, lediglich einfache Entfernung für wöchentliche Familienheimfahrten, keine Umzugskostenpauschale). Liegt eine Auswärtstätigkeit (da keine erste Tätigkeitsstätte in H und keine dauerhafte Zuordnung) vor oder sind die Ausführungen des Finanzamts zutreffend?
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