Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Darlehensverzicht,Arbeitnehmer

Meine Mandantin ist die Witwe eines im September 2017 verstorbenen Inhabers eines Einzelunternehmens.Sie hat aus der Firma ihres Mannes sehr viele Verbindlichkeiten übernehmen müssen, unter anderem aufgelaufene und in Darlehen umgewandelte Netto-Lohnverbindlichkeiten von vier Arbeitnehmern.Die Lohnsteuer und SV-Abgaben wurden durch den Firmeninhaber in den vergangenen Jahren pünktlich geleistet. Nur über die Nettolohnauszahlungen hat er Darlehensverträge mit den Mitarbeitern geschlossen aus Liquiditätsgründen. Die Mitarbeiter sind auch keine nahestehenden Personen.Durch das plötzliche Versterben des Inhabers konnte die Witwe die Verbindlichkeiten nicht auszahlen und hat mit den jeweiligen Mitarbeitern Vergleiche geschlossen, so dass sie nur ein Viertel der Summe auszahlen musste. Auf die restlichen drei Viertel haben die nunmehr ehemaligen Mitarbeiter ersatzlos verzichtet.Die Firma wurde mit dem Todestag des Inhabers aufgegeben (Betriebsaufgabe durch die Erben).Jetzt stellt sich die Frage: Die Mitarbeiter hatten den Lohn komplett lohnversteuert. Nun ergibt sich aus der Ausbuchung der Forderungen bei meinen Mandanten in der Bilanz des Einzelunternehmens oder in der Schlussbilanz des Einzelunternehmens eine entsprechende Ergebniserhöhung, auf die Einkommensteuer und eventuell Gewerbesteuer anfällt. Damit wären die Bestandteile des Lohnverzichts ja quasi doppelt versteuert.Wie ist das steuerrechtlich zu betrachten?Erhalten die Mitarbeiter die Lohnsteuer zurück? Es könnten jedoch erste Zeiträume schon verjährt sein.Gibt es hier einen Ausweg?Bitte um Angabe mit Rechtsquellen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen