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zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht,Progressionsvorbehalt,Italien

Die Steuerpflichtige ist im Zeitraum 01–04/2018 in Deutschland ansässig und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (tätig ausschließlich in Deutschland). Im Zeitraum 05–12/2018 ist sie in Italien ansässig und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (tätig ausschließlich in Italien). In Deutschland hatte sie die Steuerklasse 1. Ist sie verpflichtet, für 2018 in Deutschland eine Einkommensteuererklärung einzureichen? Unterliegen die italienischen Einkünfte dem Progressionsvorbehalt?
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