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Vorarbeiter,Verpflegungsmehraufwand

Problematik:Ein Vorarbeiter (Handwerker) ist typischerweise auf wechselnden Baustellen tätig. Zu seinen Aufgaben als Vorarbeiter gehört aber auch die Abrechnung der jeweiligen Baustellen. Dazu verlässt der Arbeitnehmer an den entsprechenden Tagen mittags die Baustelle und begibt sich in das Büro am Firmensitz. Von dort aus fährt er nach Feierabend nach Hause.Steht ihm für diese Tage der Verpflegungsmehraufwand zu (analog Außendienstmitarbeiter)?
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