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Erstattung,Reisekosten

Bei unseren Mandanten, sowohl GmbH als auch e.V., ist der Wunsch vorhanden, ihren Mitarbeitern mehr als die Verpflegungspauschalen auszahlen zu können, wenn sie auf Reisen sind, insbesondere wenn keine Verpflegung oder nur Frühstück im Rahmen der Reise vorhanden ist. Teilweise liegen aber nur Kleinbetragsrechnungen/Quittungen/Kassenbons vor. Welche Möglichkeiten gibt es? Wie sieht ggf. die Versteuerung aus?
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