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Masterstudium,Werbungskosten

Mein Sachverhalt betrifft die Veranlagungsjahre 2014 bis 2016. Unsere Mandantin hatte im Juni 2014 an der Hochschule Regensburg den Bachelor of Arts im Studiengang International Relations and Management erfolgreich abgeschlossen. Im Zeitraum September 2014 bis August 2016 war sie an der Aalborg Universität in Dänemark im Studiengang Master of Arts in Culture, Communication and Globalization mit Präsenzzeiten eingeschrieben. Ihre Masterarbeit schrieb sie im Inland im Zeitraum von Januar bis August 2016 und beendete im August 2016 auch das Studium. In den Semesterferien war sie ebenfalls in Inland.Während der gesamten Zeit hatte sie ihren Wohnsitz im inländischen Zuhause (Meldeadresse bei den Eltern) nicht aufgegeben.Im gesamten Zeitraum hatte sie folgende Berufserfahrungen gesammelt. • Werkstudentin vom 15.09.2014 bis 31.07.2015 bei einem Münchener Unternehmen (Arbeitszeit 7h/Woche, verteilt auf sechs Tage, Stundenlohn 14 € brutto); die Arbeitsleistung wurde von ihrem Home-Office Arbeitsplatz in Dänemark erbracht • Auslandspraktikum im Rahmen des Masterstudienganges in New York vom 08.09.2015 bis 11.12.2015• Befristete Anstellung gem. TzBfG als Progam Assistent in einem Berliner Unternehmen vom 01.02.2016 bis 31.08.2016 (Arbeitszeit 15 h/Woche, feste Vergütung 675 € brutto)• Ab 12.10.2016 Vollzeitanstellung in BerlinDie Frage ist, können die Aufwendungen (Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung, doppelte Haushaltsführung), die während des Masterstudienganges angefallen sind, im Rahmen des Werbungskostenabzuges berücksichtigt werden? Und kann eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, wenn die Studentin im Elternhaus gemeldet ist?
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