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§ 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG,§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,BFH-Urteil vom 30.11.2016 - VI R 2/15 BStBl 2017 II S. 1014,Selbst getragene Kosten eines Dienst-Pkw als Korrektiv auf der Einnahmenseite

Unser Mandant arbeitet bei S. Deutschland und bekommt ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung erfolgt nach der 1-%-Regelung. Die Benzinkosten trägt unser Mandant selbst. Diese werden bei den Werbungskosten angesetzt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.11.2016, VI R 2/15). Des weiteren hat unser Mandant drei weitere Fahrzeuge für Familienmitglieder, die bei ihm mit der 1-%-Regelung versteuert werden. Hierbei werden ebenfalls die Benzinkosten selbst getragen. Können die Benzinkosten für die drei weiteren Fahrzeuge der Familienmitglieder ebenfalls bei unserem Mandanten als Werbungskosten bei der Anlage N geltend gemacht werden?
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