Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Auslandssemester,WK

Unser Mandant hat sein Bachelorstudium beendet und danach sein Masterstudium begonnen. Das erste halbe Jahr hat er bei einer Firma in Deutschland gearbeitet, danach hat das Arbeitsverhältnis geruht und unser Mandant hat Auslandssemester für das Bachelorstudium in Auckland absolviert. Jetzt ergeben sich folgende Fragesituationen:1. Sind die Kosten der Unterbringung und Verpflegung für diese Zeit als Werbungskosten für das Masterstudium anzusehen, oder 2. können wir diese Kosten als doppelte Haushaltsführung ansehen? Die Kosten für die Wohnung in Deutschland wurden ja auch weiterhin getragen. Nach den Auslandssemestern hat unser Mandant sein Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen und studiert auch an der deutschen Universität weiter. Das Masterstudium wird auch in Deutschland beendet.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen