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häusliches Arbeitszimmer,Durchgang Balkon

Meine Mandantin ist freiberuflich als Designerin tätig und arbeitet fast ausschließlich von Zuhause aus.In ihrer neuen Wohnung ist der größte Raum der, der als Arbeitszimmer genutzt werden soll.An dieses Zimmer grenzt auch direkt der Balkon der Wohnung, sonst gibt es keinen anderen Zugang zum Balkon außer durch das Arbeitszimmer.Wird ein Arbeitszimmer mit solch einer Lage vom Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt? Oder kann das Finanzamt wegen des Balkons, der daran grenzt, einen zu hohen privaten Nutzungsanteil unterstellen?
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