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doppelte Haushaltsführung,Erstattung durch Arbeitgeber

Sachverhalt:Die Aufwendungen zur doppelten Haushaltsführung bei verheirateten Arbeitnehmern sollen jeweils zur Hälfte LSt- und SV-frei über den Arbeitgeber übernommen werden.* Beide Eheleute arbeiten in einem Unternehmen (GmbH)* Ehemann ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (100 %)* Ehefrau ist als Teilzeitkraft angestellt (12 Std./Woche)* Zweitwohnung liegt nicht im Beschäftigungsort (einfache Entfernung Zweitwohnung – Arbeit ca. 28 km)* Einfache Entfernung Beschäftigungsort und Hauptwohnung ca. 520 km* Aufwendungen belaufen sich auf mtl. 1.980 € (Warmmiete) für 84 m2Fragestellung: 1. Dürfen die Aufwendungen zur doppelten Haushaltsführung jeweils zur Hälfte bei beiden o.g. Eheleuten über denselben Arbeitgeber LSt- und SV-frei abgerechnet werden? 2. Müssen Aufzeichnungen durch den Arbeitgeber geführt werden?
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