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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG,§ 8 SGB IV,Arbeitgeberidentität

Ein Mandant von uns hat zwei Gesellschaften: Hier sind zwei Gesellschafter beteiligt zu unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen. Gesellschaft A : 1. Beteiligter 62,5 % 2. Beteiligter 37,5 %Gesellschaft B: 1. Beteiligter 50,0 %2. Beteiligter 50,0 %Es gibt Mitarbeiter, die in der Gesellschaft A sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Gesellschaft B als Aushilfe. Fragen: 1) Ist das möglich? 2) Werden die Gesellschaften als ein Arbeitgeber gesehen oder sind es zwei getrennte Firmen?. Bei den Firmen handelt es sich um zwei Fitnessstudios an zwei verschiedenen Standorten. Es werden auch zwei Abschlüsse und Buchführungen erstellt.
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