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Praktikum,Vorab entstandene Werbungskosten

Unsere Mandantin hat ein freiwilliges Praktikum in London bei einer Bank gemacht (angestellt vom 05.03.–07.09.2018, in London gelebt vom 03.03.–11.09.2018). Sie war währenddessen weiterhin im Masterstudium (Wirtschaft) an der Tübinger Universität immatrikuliert (das Studium war zu dem Zeitpunkt auch noch nicht beendet). Zudem war der gemeldete Wohnsitz weiterhin bei den Eltern in Deutschland. Im Praktikum hat sie 150 £ pro Woche steuerfrei als Barzuschuss bzw. Aufwandsentschädigung für die Lebenshaltungskosten (cash allowance) von der Bank in Großbritannien, wo das Praktikum durchgeführt wurde, erhalten. Nach Abschluss des Praktikums und des Studiums hat unsere Mandantin eine Vollzeittätigkeit bei einer deutschen Bank begonnen. Fragen: 1. Können die Kosten für das freiwillige Praktikum in London als Werbungskosten in der Anlage N als Fortbildungskosten geltend gemacht werden oder handelt es sich um Ausbildungskosten, die als Sonderausgaben in Ansatz zu bringen wären? 2. Muss die in Großbritannien steuerfrei ausbezahlte Aufwandsentschädigung in Höhe von 150 £ pro Woche in der deutschen Steuererklärung angeben werden? 3. Sind die Werbungskosten oder ggf. Ausbildungskosten um diesen Betrag zu kürzen?
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