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§ 3 Nr. 34 EStG,Änderungen 2019

Meine Mandantin ist Physiotherapeutin und besitzt die Zulassung der Krankenkassen. Bisher wurden durch sie Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (z.B. Rückenmassage bei Verspannungen durch Bürotätigkeit der Arbeitnehmer) bis 500 EUR pro AN p.a. erbracht.Eine Zertifizierung liegt nicht vor.Frage: Was ändert sich ab 01.01.2019? Können weiterhin die o.g. Maßnahmen erbracht und unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG subsumiert werden?
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